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Was hinter dem Sozialpartnermodell
steckt und wie es funktioniert.

Schon heute reicht die gesetzliche Rente für viele Beschäftigte im Ruhestand kaum noch aus. In den kommenden Jahren wird das Rentenniveau voraussichtlich weiter sinken und damit das Risiko von Altersarmut für viele Menschen in Deutschland steigen. Weil die betriebliche Altersversorgung eine der besten Möglichkeiten ist, finanziell zusätzlich für den Ruhestand vorzusorgen, hat der Staat die Betriebsrente per Gesetz gestärkt – und unter anderem auch das Sozialpartnermodell eingeführt.

Sozialpartnermodell

Das Sozialpartnermodell:
Betriebsrente per Tarifvertrag.

Im Gegensatz zur klassischen betrieblichen Altersversorgung kann das Sozialpartnermodell ausschließlich zwischen den Tarifpartnern und mittels eines Tarifvertrags umgesetzt werden.

Im Rahmen von Tarifverhandlungen vereinbaren Gewerkschaften und Arbeitgeber(-verbände) gemeinsam eine Betriebsrente für die Beschäftigten. Diese wird zusammen mit einem Partner wie Das Rentenwerk flexibel und individuell ausgestaltet.

Rahmenbedingungen

Das Sozialpartnermodell unterliegt
veränderten Rahmenbedingungen.

Die rechtliche Ausgestaltung des Sozialpartnermodells verfolgt vor allem zwei Ziele:

  1. Beschäftigten sollen attraktive Renditechancen und Altersrenten ermöglicht werden.
  2. Arbeitgebern soll die Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung erleichtert werden. Hierfür wurden entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen und im Gesetz verankert:
    • Grundsätzlich gelten die gleichen Förder- und Zuschussmöglichkeiten wie in der klassischen bAV.
    • Das Sozialpartnermodell unterliegt dem Garantieverbot und erlaubt somit eine chancenreichere Kapitalanlage als die klassische bAV. Dies kann zu deutlich höheren Zielrenten führen als bisher.
    • Die Arbeitgeber stehen nur noch für die Zahlung der Beiträge ein. Somit ergibt sich im Vergleich zur klassischen bAV eine besonders klare und risikoarme Haftungslage.
    • Die Sozialpartner sind per Gesetz fortlaufend an der Durchführung und Steuerung der Sozialpartner-Rente beteiligt.

Umsetzung

So wird aus der guten Idee eine
Sozialpartner-Rente auf Gegenseitigkeit.

Das Rentenwerk begleitet die Sozialpartner durch alle Phasen der Vorbereitung und Umsetzung des Sozialpartnermodells. Dies umfasst unter anderem

  • die Vorbereitung der Tarifverhandlungen (z.B. Entwicklung von Ausgestaltungsmöglichkeiten und Empfehlung von Absicherungshöhen)
  • die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen (z.B. Anpassung von Kapitalanlage und Versicherungstechnik)
  • die Unterstützung beim branchenweiten Rollout (z.B. Zugang zum Rentenwerk-Portal, mediale Unterstützung, Schulung von Betriebsräten und Personalbuchhaltung, Unterstützung bei der Anbindung von HR-Software, Beratung durch zertifizierte Spezialisten)
  • die laufende Unterstützung (z.B. Aufbau von Eigenkompetenz in den Betrieben, Bereitstellung von Tools und Microsites, Organisation von Gremiensitzungen)