Das Rentenwerk – rentabel und sicher!

Dr. Normann Pankratz

Mitglied der Vorstände der Debeka Versicherungen und Dezernent für die Bereiche Aktuarielle Funktion, Krankenversicherung/Technik sowie Lebensversicherung und Pensionskasse/Technik

Die Sicherungsmechanismen des Rentenwerks sind denen der klassischen Renten- und Lebensversicherungen ebenbürtig. Die Chancen, die sich im neuen Sozialpartnermodell ergeben, sind dagegen weit überlegen. Dies gilt vor allem in Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen.

Einer der Grundpfeiler des neuen Sozialpartnermodells ist die Freiheit in der Kapitalanlage. Diese ist mit der bisherigen Form von Garantien in der klassischen Lebens- und Rentenversicherung inkompatibel. Neue Sicherungsmechanismen müssen daher ein hohes Maß an Sicherheit und ein Maximum an Spielräumen für chancenreiche Assets herstellen. Diese Sicherungsmechanismen hat Das Rentenwerk bestens ausbalanciert.

Was sind die Wesensmerkmale der klassischen Rentenversicherung in Deutschland?

Das Garantieversprechen der klassischen Rentenversicherung besteht darin, für einen bestimmten Beitrag eine in der Höhe garantierte lebenslang laufende Rente zu erbringen. Die Rentenhöhe steht bereits bei Vertragsbeginn fest. Sie darf nur nach oben angepasst werden.

Die garantierte Rentenhöhe ist das Ergebnis vorsichtiger Annahmen bei Lebenserwartung, Kosten und Zins.

Die vorsichtige Annahme in der Lebenserwartung ergibt sich aus einer möglichst genauen statistischen Schätzung von Vergangenheitsbeobachtungen großer Bestände. Diese Basis wird im Anschluss mit einem Schwankungs-, Änderungs- und Irrtumsabschlag in den Sterbewahrscheinlichkeiten versehen.

So liegt beispielsweise für einen heute 65-Jährigen die Lebenserwartung bei ca. 86,5 Jahren. Er bliebe demnach für den Zeitraum von ungefähr 21,5 Jahren Rentenbezieher.

Aufgrund der Schwankungs- und Irrtumsabschläge geht der 65-Jährige mit einer Lebenserwartung von ungefähr 25 Jahren in die Kalkulation der klassischen Versicherung ein. Die Differenz beträgt 3,5 Jahre. Wenn nun doch die ursprüngliche statistische Annahme eintritt, verbleiben bei Ableben dieses Rentners 3,5 Jahresrenten als Gewinn, der zur Verteilung zur Verfügung steht.

Folglich entsteht dem Versichertenkollektiv jedes Jahr ein Überschuss, wenn die Sterblichkeit des gesamten Kollektivs nach der statistischen Beobachtung verläuft. Dieser muss grundsätzlich zu mindestens 90 % dem Kollektiv wieder gutgebracht werden. Verläuft die Sterblichkeit schlechter als kalkuliert, so muss das Versicherungsunternehmen diesen Verlust tragen.

Die vorsichtige Kalkulation der Lebenserwartung erzeugt also einen Finanzpuffer für das gesamte Kollektiv der klassischen Rentenversicherung. Gleiches gilt für die Annahme eines Zinses für die Rentenhöhe.

Die vorsichtige Annahme beim Zins ergibt sich durch eine möglichst gute Schätzung der erzielbaren Kapitalerträge am Kapitalmarkt und im Anschluss wird hierauf ein Sicherheitsabschlag genommen. Zusätzlich legt das Bundesfinanzministerium einen Höchstrechnungszins fest, welcher nicht überschritten werden darf, zurzeit beträgt dieser 0,9 %.
Erwirtschaftet der Versicherer mehr als den vorsichtig festgelegten Zins, so müssen die tatsächlich über den kalkulierten Zins hinausgehenden Erträge zu mindestens 90 % dem Versicherungskollektiv gutgebracht werden.

Die vorsichtige Annahme bei den Kosten ergibt sich durch eine möglichst gute Schätzung der tatsächlich anfallenden Kosten und einen im Anschluss dazugerechneten Sicherheitszuschlag. Fallen dann tatsächlich weniger Kosten an als kalkuliert, so müssen diese zu mindestens 50 % an die Versicherten weitergegeben werden.

Der Ertrag aus den drei Gewinnquellen (Zins, Biometrie und Kosten), der sich durch die Kalkulation mit vorsichtigen Rechnungsgrundlagen ergibt, wird zeitlich gestreckt und geglättet über die sogenannte Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) via Überschussbeteiligung verursachungsgerecht an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Bei unerwarteten Verlusten, z.B. bei Krisen am Kapitalmarkt, kann auf die Mittel in der RfB zurückgegriffen werden, um die Garantien sicherzustellen. In der Vergangenheit war üblicherweise für die klassische Rentenversicherung die größte Ergebnisquelle der Zins. Damit ein Versicherungsunternehmen eine klassische Garantie aussprechen kann, wird neben der vorsichtigen Kalkulation der Rechnungsgrundlagen auch eine risikoarme Kapitalanlage getätigt. Dabei wird im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere mit hoher Bonität investiert, z.B. Staatsanleihen und Unternehmensanleihen mit gutem Rating. Für eine Investition in renditeträchtige Anlagen bleibt nur ein geringer Anteil.

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