Wodurch wird man künftig angebotene Lösungen der Anbieter unterscheiden können?

Dr. Normann Pankratz

Mitglied der Vorstände der Debeka Versicherungen und Dezernent für die Bereiche Aktuarielle Funktion, Krankenversicherung/Technik sowie Lebensversicherung und Pensionskasse/Technik

Erforderlich ist die nach den Bedürfnissen der jeweiligen Branche stets passgenaue Abstimmung der Kapitalanlage und der Sicherungsmechanismen. Für eine fundierte Entscheidung zugunsten einer konkreten Lösung benötigen die Sozialpartner ein ausreichendes Gespür für die Wirkungsweise der Sicherungsmechanismen im Zusammenspiel mit der Kapitalanlage.

Generell bietet die Wahl der Kapitalanlage und der Sicherungsmechanismen eine nahezu beliebige Verteilung von Chancen und Risiken.

Mit der Wahl der strategischen Asset-Allokation muss auch der Zins der Kapitalanlage für die Hochrechnung der Leistungen festgelegt werden. Diese Festlegung beruht auf Parametern, die schon innerhalb eines Rechenmodells einen erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse haben. Ein Vergleich von Lösungen auf Basis unterschiedlicher Rechenmodelle ist nicht möglich.

Wollen die Tarifvertragsparteien kein eigenes Rechenmodell vorgeben, dann ist als branchenweit etabliertes Standardmodell das sogenannte PIA-Modell zu empfehlen.

Das Sozialpartnermodell verlangt den Tarifvertragsparteien – und den Anbietern – einiges ab. Bei der Gestaltung und Steuerung ist Das Rentenwerk ein verlässlicher Partner, der für jede Risikoneigung das bestmögliche Angebot bereithält.

Die Produktinformationsstelle Alters-vorsorge (PIA) hat als neutrale Stelle im Auftrag des Bundesfinanzministeriums die Methodik zur Berechnung der E­ffektivkosten entwickelt, die von allen Anbietern von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen anzuwenden ist. Und nimmt die Chancen-Risiko-Klassifizierung der geförderten Altersvorsorgeprodukte vor.

Das PIA-Modell ist also bereits Branchenstandard zur Erzeugung von Kapitalmarktszenarien und daher aus unserer Sicht bestens geeignet zur Berechnung des „best estimate“-Zinses.

  • Fazit: Ein „Weiter so“ bei der Altersversorgung kann es im derzeitigen Kapitalmarktumfeld nicht geben. Mit dem Sozialpartnermodell hat der Gesetzgeber eine Lösung geschaffenen, die das bewährte umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rente ergänzt und gleichzeitig vor dem Ausweichen auf nur zum Scheinrenditeoptimierte Produkte mit neuen Garantien bewahrt.

Das Sozialpartnermodell verlangt den Tarifvertragsparteien – und den Anbietern – einiges ab. Bei der Gestaltung und Steuerung ist Das Rentenwerk ein verlässlicher Partner, der für jede Risikoneigung das bestmögliche Angebot bereithält.

Das könnte Sie auch interessieren: Veranstaltungstipp: After-Work-Gespräche in Berlin

Zurück zur Übersicht