Die anstehende Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) setzt den Rahmen für das Sozialpartnermodell. Spätestens ab dem 13.1.2019 werden die allgemeinen Informationspflichten in der bAV umfassend neu reguliert. Lesen Sie hier die relevanten Neuigkeiten.

Mit den After-Work-Gesprächen trägt Das Rentenwerk aktiv zum Dialog bei und liefert wichtigen Gesprächsstoff. Was bisher geschah und was im November 2018 auf Sie zukommt, verrät Dr. Henriette Meissner.
Erforderlich ist die nach den Bedürfnissen der jeweiligen Branche stets passgenaue Abstimmung der Kapitalanlage und der Sicherungsmechanismen. Für eine fundierte Entscheidung zugunsten einer konkreten Lösung benötigen die Sozialpartner ein ausreichendes Gespür für die Wirkungsweise der Sicherungsmechanismen im Zusammenspiel mit der Kapitalanlage.
Durch das Garantieverbot ergeben sich Freiheitsgrade, die genutzt werden können, um eine höhere Rendite zu erzielen. Jedoch steigt mit größeren Chancen auch das Risiko von stärkeren Wertschwankungen, sodass laufende Leistungen in einem ungünstigen Kapitalmarktumfeld gekürzt werden können.

Das System der klassischen Rentenversicherung ist tragfähig und sicher. In Bezug auf Rendite stößt es allerdings – vor allem aufgrund der dauerhaft niedrigen Zinsen – an seine Grenzen. Warum steht die klassische Rentenversicherung in der Kritik? Und was macht das Sozialpartnermodell aus?

Die Sicherungsmechanismen des Rentenwerks sind denen der klassischen Renten- und Lebensversicherungen ebenbürtig. Die Chancen, die sich im neuen Sozialpartnermodell ergeben, sind dagegen weit überlegen. Dies gilt vor allem in Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen. Lesen Sie über die Wesensmerkmale der klassischen Rentenversicherung in Deutschland.