Durch das Garantieverbot ergeben sich Freiheitsgrade, die genutzt werden können, um eine höhere Rendite zu erzielen. Jedoch steigt mit größeren Chancen auch das Risiko von stärkeren Wertschwankungen, sodass laufende Leistungen in einem ungünstigen Kapitalmarktumfeld gekürzt werden können.
Um weiterhin eine gute Planbarkeit für den Versicherungsnehmer in Bezug auf die Höhe der Rentenzahlung zu erzielen und insbesondere die Wahrscheinlichkeit für Kürzungen zu reduzieren, können Sicherungsmechanismen vereinbart werden. Die Gestaltung des Produktes, die Kapitalanlage und der Einsatz von Sicherungsmechanismen werden dabei gemeinsam in Absprache mit den Sozialpartnern festgelegt.
Folgende Sicherungsmechanismen sind in unserem Rentenwerk-Tarif integriert und können sehr flexibel und intelligent eingesetzt werden:
- Kollektivierung des Rentnerkapitals
- Rentensteigerungssatz
- Kapitaldeckungsgrad
- Sicherungsbeitrag der Unternehmen
Wie in der klassischen Rentenversicherung wird zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos eine Kollektivierung des RentnerInnenkapitals durchgeführt. Dieses ist eines der Kernelemente, um den Ausgleich im Kollektiv und in der Zeit sicherzustellen.
Der Rentenwerktarif arbeitet mit einer vollständig transparenten Ansparphase mit individuellen Versorgungskonten für die einzelnen VersicherungsnehmerInnen. Dabei kann die/der VersicherungsnehmerIn in unserem Portal ablesen, wie viele Fondsanteile sie/er mit ihren/seinen Beiträgen erworben hat.
Ein weiteres wichtiges Kernelement des Tarifs ist die Freiheit in der Ausgestaltung der Kapitalanlage. Durch eine kontinuierliche, aktive und ausgewogene Steuerung ist es zusätzlich möglich, Einfluss auf das Sicherheitsniveau zu nehmen.
Der Kapitaldeckungsgrad (KDG) ist ein vom Gesetzgeber vorgegebener Sicherungsmechanismus, der dafür genutzt werden kann, starke Schwankungen auszugleichen, z.B. bis zu 25 % Wertschwankungen in der Kapitalanlage.
Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, einen Rentensteigerungssatz zum Inflationsausgleich zu vereinbaren. Dieser planmäßige Rentensteigerungssatz erhöht jährlich die Rente um einen festgelegten Prozentsatz. Bei unvorhersehbaren Wertschwankungen in der Kapitalanlage, welche eine Rentenkürzung nach sich ziehen würden, können die Sozialpartner auch über eine Reduktion der zukünftigen Rentensteigerung entscheiden, um eine Rentenkürzung für das Kollektiv zu vermeiden bzw. diese zu verringern.
Im Gegensatz zur klassischen Altersversorgung besteht für das Unternehmen beim neuen Sozialpartnermodell weder ein Haftungsrisiko noch eine Anpassungsverpflichtung in der Leistungsphase.
Daher sieht der Gesetzgeber vor, dass die Unternehmen einen freiwilligen Sicherungsbeitrag leisten. Dieser ist nicht notwendig für die Tarifkonzeption des Rentenwerks, kann jedoch als zusätzlicher Sicherungsmechanismus dienen. Der Grad der Sicherheit steht allerdings im Zielkonflikt mit der Höhe der Leistung. Durch den Grad der gewählten Sicherheit werden künftige Rentenkürzungen vorweggenommen, indem die Startrenten der LeistungsempfängerInnen graduell reduziert werden.
Das Rentenwerk hat die bestehenden Sicherheitsmechanismen fein abgestimmt und optimiert. Zu nennen sind intelligente Anpassungsregeln der laufenden Renten im Zusammenspiel mit Risikoausgleich und Glättung durch Vorgabe von Mindest- und Maximalbedeckung der künftigen Rentenleistungen in der Zeit (Management-Regeln).
Mit den Management-Regeln können Abschwünge am Kapitalmarkt über die Zeit ausgeglichen und Rentenanpassungen vermieden bzw. abgemildert werden.
Die Sicherungsmechanismen sind für jeden Sozialpartner individuell ausgestaltbar und beliebig kombinierbar. Liegt der Fokus der Sozialpartner auf Sicherheit, so kann die Wahrscheinlichkeit einer Rentenkürzung zum Preis einer moderat angepassten Zielrente eingegrenzt werden.
Ein weiterer Clou der Anwendung unserer Management-Regeln ergibt sich beim Wechsel von individueller Ansparphase in die kollektive Rentenphase: Jede(r) NeurentnerIn bekommt exakt das Sicherungsniveau des Rentnerkollektivs zugeordnet. Damit wird sichergestellt, dass jede(r) NeurentnerIn der versicherungsmathematisch faire Rentenanspruch gewährt wird und dass alle RentnerInnen stets einheitliche Rentenanpassungen erhalten.
- Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass der Grad der Sicherheit je nach Ausgestaltung der Sicherungsmechanismen von bequemer „Gondelfahrt“ bis „Achterbahnfahrt“ reichen kann.
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